Kanalsanierung im Zuge der Erneuerung Betriebsgelände Stadtwerke Konstanz

Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Nach § 83 Absatz 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sind die Stadtwerke Konstanz dazu verpflichtet, regelmäßig ihre Abwasseranlagen selbst zu überprüfen (Eigenkontrollverordnung), um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

Dazu veranlassten die Stadtwerke Konstanz im Jahre 2015-2016 eine TV-Befahrung der gesamten Grundleitungen. Die Dokumentation erfolgte nach den gültigen DWA–Regelwerken, DIN EN 13508-2 bzw. DWA-M 149-2. Die Beauftragung, Koordination und Über-wachung der Befahrung erfolgte durch die Stadtwerke Konstanz selbst.

Insgesamt wurden ca. 1730 Meter Kanal und 1000 Meter Anschlussleitungen der Regen- und Schmutzwasserkanalisation befahren. Des Weiteren wurden alle Schächte inspiziert.

Rapp Regioplan wurde damit beauftragt, eine Bedarfsplanung der Grundstücksentwässerungsanlage in zwei Abschnitten zu erstellen.

Zustandserfassung

Die Zustandserfassung und Bewertung umfassten in der Hauptsache die bauliche Bewertung der Leitungen und Schächte. Die hydraulische Erfassung des Bestandes und die Überprüfung der Nennweiten erfolgte nach den aktuell gültigen Regelwerken.

Zur Klassifizierung und Bewertung des baulichen Zustandes wurden die vorhandenen Befahrungsunterlagen geprüft und ausgewertet. Eine Objektbegehung und ergänzende Vermessungsaufnahmen komplettieren die Grundlagenermittlung.

Typische Schadensbilder waren:

  • Risse mit Scherbenbildung
  • Starke Unterbögen, z.T. bis auf 100 % der Nennweite
  • Starke Muffenversätze radial zur Rohrachse
  • Betonabplatzungen
  • Leitungen nicht fachgerecht verschlossen, Leitung nicht verdämmt
  • nicht fachgerechte Reparaturen

Die Klassifizierung und Bewertung wurde nach dem Regelwerk, Merkblatt „DWA–M 149-3“ durchgeführt.

Sanierungsverfahren

Zur Abschätzung der voraussichtlichen Sanierungskosten wurden die festgestellten Mängel und Schäden hinsichtlich einer möglichen Sanierung geprüft. Auf Grundlage einer vorläufigen Einschätzung zum möglichen Sanierungsverfahren wurde eine erste vorläufige Kostenannahme vorgenommen.

Die vorläufige Verfahrenswahl zur Sanierung bzw. Erneuerung ist abhängig von systembedingten Grenzen (insbesondere in kleinen Nennweiten der Fall) sowie Lage, Anzahl und Beschreibung der Schäden.

Grundsätzlich wird eine Einteilung der Verfahren vorgenommen in:

  • Reparaturverfahren
  • Renovierungsverfahren
  • Erneuerungsverfahren

Die vorläufig ermittelten Baukosten müssen in einer anschließenden Sanierungsplanung, welche die besonderen Gegebenheiten der Umgebung sowie weitere technische Spezifikationen berücksichtigt, konkretisiert werden.

Bei der weiteren Sanierungsplanung werden insbesondere die Anforderungen der Verkehrsanlagenplanung und Versorgungsleitungen berücksichtigt.

Ausführung

Nach Fertigstellung der Bedarfsplanung Grundstücksentwässerung Teil 1 wurden 2016 und 2017 Sanierungen in offener und geschlossener Bauweise durchgeführt. Dabei erfolgte in Teilen auch eine Erneuerung der Betriebshofflächen.

Kontakt

Ralph Kutsche

Geschäftsführer Rapp Regioplan GmbH

+49 7621 85 18 98
r.kutsche@rapp-regioplan.de

Eckdaten

Ort: Konstanz

Auftraggeber: Stadtwerke Konstanz

Zeitrahmen: 2015-2019

Bausumme / Investitionskosten: 1.947.000 €

Leistungen: Bedarfs-, Sanierungs-, Ausführungsplanung